THERAPIEABLAUF
Rahmenbedingungen
Die Vereinbarung der Rahmenbedingungen, stellt einen wesentlichen Punkt in der Psychotherapie dar und soll zudem Stabilität und Orientierung geben. Daher werden äußere Strukturen zu Beginn der Therapie, wie Frequenz, Absageregelung, Termine, Setting und die Zahlungsmodalitäten gemeinsam geklärt.
Erstgespräch
Nach der ersten Kontaktaufnahme besteht die Möglichkeit einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Dieses dient dazu uns gegenseitig kennenzulernen und Ihre Anliegen und Ziele zu besprechen.
Außerdem besprechen wir die Rahmenbedingungen wie:
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die psychotherapeutische Methode
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die Häufigkeit Ihrer Sitzungen
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die voraussichtliche Dauer
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das Honorar und den Zahlungsmodus
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die Absage und die Urlaubsregelung


Frequenz & Setting
Die Therapie findet in der Regel 1-2 Mal wöchentlich live in meiner Praxis oder online statt. Eine Einheit dauert 50 min.
Stundenhonorar & Absageregelung
Das Stundenhonorar für eine Therapieeinheit (50min) beträgt 70 Euro. In besonderen Fällen kann ein Sozialtarif vereinbart werden.
Im Falle einer Absage durch die*den Patient*in weniger als 48h vor der nächsten Therapiestunde, wird diese in Rechnung gestellt. Derzeit ist ein Kostenersatz seitens Krankenkasse aufgrund des Zusatzes „in Ausbildung unter Supervision“ nicht möglich.


Dauer der Therapie
Die Dauer einer Behandlung hängt von Ihrer Ausgangslage und Ihren Zielen ab. Eine wirklich tiefgreifende Psychotherapie braucht Zeit. Die Beendigung einer Behandlung sollte in jedem Fall mit dem Therapeuten/der Therapeutin besprochen und gemeinsam geplant sein. Sollten Sie, aus welchen Gründen immer, eine Therapie abbrechen wollen, so verpflichten Sie sich in jedem Fall zu einem abschließenden Therapiegespräch!
Psychotherapie ist ein dynamischer Prozess, wessen Dauer im Vorhinein oft nicht abgeschätzt werden kann.
Das Beenden der Therapie wird im Zuge des gemeinsamen Prozesses besprochen, um einen guten Therapieabschluss zu ermöglichen.
Schweigepflicht
Gemäß Psychotherapiegesetz (Verschwiegenheitspflicht nach §15 PthG.) unterliegen wir Psychotherapeuten der Schweigepflicht. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Themen absolut vertraulich in einem geschützten Rahmen zu besprechen. Die Schweigepflicht besteht über das Therapieende hinaus.
